Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Stornierung des Auftrages
Nach Auftragserteilung wird ein Frachtführer fest gebucht. Eine Stornierung kann Kosten von 1/3 bis 2/3 des vereinbarten Preises verursachen.
2. Abweichendes Transportvolumen
Wenn das tatsächliche Transportvolumen größer ist als angegeben, entstehen Zusatzkosten oder ein Teil der Ware bleibt zurück.
3. LKW Standzeit
Für das Be- und Entladen von Teilladungen sind maximal 1 Stunde, für Komplettladungen (40-Tonner LKW) maximal 2 Stunden Standzeit inklusive. Längere Standzeiten kosten 20,00 – 55,00 € netto pro angefangene ½ Stunde, je nach LKW-Typ.
4. Be- und Entladebedingungen
Lade- und Lieferstellen müssen dafür sorgen, dass Zufahrt und Verladung des LKWs problemlos möglich sind.
5. Beschaffenheit der Transportgüter
Der Verlader muss sicherstellen, dass die Güter für den Transport geeignet sind und korrekt gesichert werden können. Der Absender ist für die ordnungsgemäße Verpackung verantwortlich. Nicht erfüllte Voraussetzungen können Zusatzkosten bis zu 2/3 des vereinbarten Preises und eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € netto verursachen.
6. Transportversicherung
Die Transportgüter sind gemäß ADSp grundversichert. Zusätzliche Versicherungen können auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden.
7. Palettentausch
Bei Vereinbarung eines Palettentauschs und Nicht-Rückgabe der Paletten werden Gebühren in Höhe von 18,00 € netto pro Europalette fällig. Der Auftraggeber hat 21 Tage Zeit, um den Tausch nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige schriftliche Vereinbarung kein Anspruch auf Palettentausch besteht.
8. Zollabwicklung
Alle Transporte, für die eine Zollabwicklung nötig ist, sind grundsätzlich ohne Verzollung, Dokumentenerstellung, Einfuhrabgaben oder ähnliches, sofern nicht anders im Angebot oder in der Auftragsbestätigung erwähnt. Sollte die Verzollung oder Dokumentenerstellung durch EXSOTRANS organisiert werden, behält sich EXSOTRANS das Recht vor, einen selbst ausgewählten Zollagenten zu beauftragen. Die Kosten für die Zollabwicklung und Dokumentenerstellung trägt der Auftraggeber.
9. Gefahrguttransport (ADR)
Alle Sendungen sind grundsätzlich ohne Gefahrgut vereinbart, inklusive begrenzter Mengen (LQ) und Mindermengen. Sollte es ohne vorherige Anmeldung zu einem Gefahrguttransport kommen, können Zusatzkosten bis zu 2/3 des vereinbarten Preises und eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € netto anfallen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Transport nicht durchgeführt werden kann.
10. Transportrechnung
Rechnungen werden per Email versandt. Geben Sie uns eine abweichende Emailadresse an, wenn nötig. Postversand erfolgt nur auf Anfrage.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Transportkosten erfolgt gemäß den in der Rechnung angegebenen Bedingungen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.
12. Annahmeverzug
Wenn der Empfänger die Annahme der Sendung verweigert oder nicht anwesend ist, trägt der Auftraggeber alle dadurch entstehenden Kosten und Risiken, einschließlich zusätzlicher Standzeiten gemäß Punkt 3 und eventueller Rücktransportkosten.
13. Teillieferungen
EXSOTRANS ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
14. Haftungsausschluss Corona
Wegen des Coronavirus übernehmen wir keine Haftung für pandemiebedingte Schäden. Terminfristen und Fixtermine können nicht verbindlich zugesagt werden.
- Allgemeine Bedingungen
EXSOTRANS vermittelt Transporte an andere Frachtführer und agiert als Unternehmer zwischen Auftraggeber und Frachtführer gemäß ADSp und den EXSOTRANS AGB. Personenbeförderung und Sendungen gemäß § 51 Postgesetz sind ausgeschlossen. Transportaufträge umfassen die Vermittlung, Abholung und Ablieferung der Güter.
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen und Angebote von EXSOTRANS und auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden widersprochen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder politischen Unruhen, die die Durchführung des Transportes erheblich erschweren oder unmöglich machen, ist EXSOTRANS von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.
- Weisungen des Auftraggebers
Weisungen des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform. Mündliche Weisungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Kündigung
EXSOTRANS behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten verletzt.
- Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
- Geistiges Eigentum
Der Auftraggeber erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und Marken) an Dienstleistungen und Materialien, die von EXSOTRANS bereitgestellt werden, im Eigentum von EXSOTRANS oder deren Lizenzgebern verbleiben.
- Haftung für Inhalte
EXSOTRANS übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Transportgütern, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine illegalen, gefährlichen oder anderweitig schädlichen Materialien transportiert werden.
- Anforderungen an den Auftraggeber
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Informationen, die für die Durchführung des Transportauftrags erforderlich sind, vollständig und korrekt bereitgestellt werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
- Entsorgung und Recycling
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Verpackungsmaterialien und sonstigen Abfälle, die während des Transports anfallen, ordnungsgemäß entsorgt oder recycelt werden. EXSOTRANS übernimmt keine Verantwortung für die Entsorgung von Abfällen.
- Technische Anforderungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle technischen Anforderungen für den Transport, einschließlich der geeigneten Ladungssicherung und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, erfüllt sind.
- Prüf- und Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Transportgüter bei Empfang auf äußere Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Schäden oder Fehlmengen unverzüglich zu melden. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Die Prüf- und Rügepflicht richtet sich nach den Regelungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Bestandteil dieser AGB sind. Nach ADSp ist der Auftraggeber verpflichtet, erkennbare Schäden sofort und verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
- Exportkontrollen und Sanktionen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Sendungen den geltenden Exportkontrollgesetzen und -vorschriften entsprechen und keine Sendungen an sanktionierte Länder oder Personen gehen.
- Dokumentation
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente für den Transport rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Kosten, die durch fehlende oder unvollständige Dokumente entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Zölle und Exportbestimmungen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Zoll- und Exportbestimmungen und trägt alle damit verbundenen Kosten und Risiken.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von EXSOTRANS.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
- Abweichende Vereinbarungen
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Grundsätzliche Haftung
Gesetzliche Grundlage der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt. Danach haftet EXSOTRANS gegenüber dem Auftraggeber für alle durch EXSOTRANS mit eigenem Personal abgewickelten Aufträge bzw. an Transportunternehmer (Frachtführer) vergebenen Aufträge gem. § 425 HGB für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch überschreiten der Lieferfristen entstehen.
Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch EXSOTRANS zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.
Spezifische Haftungsbegrenzung für den Gütertransport
Im Regelfall gilt der gesetzliche Haftungshöchstbetrag von 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des entwerteten Teils einer Sendung bzw. der entwerteten Gesamtsendung. Dies entspricht ca. EUR 10 je Kilogramm.
Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig. Für grenzüberschreitende Transporte ist die Haftung gemäß internationaler Abkommen (CMR) einheitlich auf 8,33 SZR je kg begrenzt.
Haftung nach ADSp
Abweichend von der grundsätzlichen Haftung nach HGB, haftet EXSOTRANS nach den ADSp (Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen), jeweils neuste Fassung.
Wir weisen darauf hin, dass die ADSp 2017 Haftungsregelungen enthalten, welche von den gesetzlichen Standardregelungen abweichen. Die ADSp 2017 beschränken in Ziff. 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadensfall bzw. 1,25 Mio. € oder 2 Sonderziehungsrechte / Kilogramm je Schadensereignis, je nachdem welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtgutes.
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Wir stehen Ihnen jederzeit für offene Fragen oder Preisauskünften zur Verfügung. Alternativ können Sie einen Termin vereinbaren und wir rufen Sie zurück.